Vereinsordnung

  1. Hundehalter haften für Ihre Hunde, Eltern haften für ihre Kinder
  2. Nur gesunde Hunde mit aufrechtem Impfschutz dürfen das Vereinsgelände betreten.
  3. Hunde dürfen das Vereinhaus nicht betreten.
    Bitte verwahren Sie Ihre Hunde sicher in den frei zur Verfügung gestellten Boxen oder größeren Mietboxen.
  4. Hunde sind am gesamten Areal (Ausbildungsplätze und Zufahrtstraße) an der Leine zu führen!
  5. Alle Hunde sind vor Betreten des Übungsplatzes zu versäubern.
    Verunreinigungen am Platz sind vom jeweiligen Hundeführer sofort und unaufgefordert zu beseitigen.
  6. Wir empfehlen vor der Arbeit am Hundesportplatz die Hunde nicht zu füttern! Belohnungsleckerbissen während der Arbeit sind jedoch erlaubt und erwünscht.
  7. Unangebrachte Härte gegenüber unseren Hunden ist zu unterlassen und wird mit Ausschluss geahndet.
  8. Alle Leistungen unserer Trainer und Mitarbeiter werden ehrenamtlich und unentgeltlich in deren Freizeit erbracht – auch sie zahlen ihren Mitgliedsbeitrag. Also seid nett zueinander!
  9. Alle Mitglieder sind eingeladen, an Vereinsaktivitäten teilzunehmen. Für jeden Mitarbeiter sind wir dankbar. Als MINIMUM: Leergeschirr ist in die Kantine zurückzustellen!
  10. Der Verein lebt von den Mitgliedsbeiträgen, muss jedoch einen Beitrag an den Hauptverband abliefern. Kündigungen der Mitgliedschaft sind daher nur bis zum 31.Oktober des laufenden Jahres möglich. Spätere Kündigungen werden erst im darauffolgenden Jahr gültig.
  11. Zum Parken steht der öffentliche Parkplatz beim Freibad zur Verfügung. Die Zufahrt zum Vereinshaus über die Forststraße ist NICHT gestattet! (Lediglich 5 Trainerfahrzeugen ist die Einfahrt lt. Gemeineverordnung erlaubt.)